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Montag, 29. Juli 2024

Wenn Sie Opfer einer Verleumdung wurden, sollten Sie zunächst versuchen, Ihren Gegner außergerichtlich dazu zu bewegen, die verleumdende Äußerung zu unterlassen und zu beseitigen. Sichern Sie Beweise für die ehrverletzende Äußerung (z.B. durch das Speichern eines Screenshots).

Eine Verleumdung wird mit einer höheren Freiheitsstrafe als üble Nachrede geahndet. Das Opfer ist jedoch in der Bringschuld, d.h. es muss beweisen, dass dem Täter bewusst wahr, dass die getroffene Aussage nicht wahr ist.

Verleumdung im Internet 

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, somit gilt das Strafgesetzbuch ebenso im realen Leben, sowie im Internet. Im Internet geschieht die Verleumdung öffentlich. Unter öffentlich versteht man, sobald die Behauptung von einem größeren, unbestimmten und nicht verbundenen Personenkreis unmittelbar wahrgenommen werden kann.

Die Verleumdung nach § 187 StGB wird bei Ersttätern meist mit Geldstrafe geahndet. Jedoch muss es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, denn das Urteil ergeht hier häufig auch schriftlich durch Strafbefehl. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Findet die Verleumdung öffentlich oder in einer Versammlung statt kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Privatklagedelikt und Privatklageverfahren 

In leichten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen und Geschädigte auf den Privatklageweg verweisen. Das Verfahren findet vor dem Amtsgericht statt, in dem dann anstelle der Staatsanwaltschaft der Geschädigte als „Ankläger“ auftritt. Die Staatsanwaltschaft ist an dem Privatklageverfahren nicht beteiligt, da sie ausnahmsweise nicht verpflichtet ist, die Tat selbst zu verfolgen.

Geschichten aus der Gerüchteküche verbreiten sich meist wie ein Lauffeuer, vor allem, wenn sie im Internet veröffentlicht und geteilt werden. Der entsprechende Button „Teilen“ oder „Posten“ ist schnell gedrückt. Und doch ist Vorsicht geboten. Opfer einer Verleumdung können mitunter Schmerzensgeld beanspruchen. 

Unbedachte Äußerungen und auch ehrenrührige Behauptungen, die nicht bewiesen werden können, fallen schnell unter den Straftatbestand der Verleumdung und können den Täter teuer zu stehen kommen. Ihm drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Täter für die Verleumdung auch Schmerzensgeld zahlen.


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Dienstag, 17. November 2020

Dirk Massat - Verleumdungen entfernen - Beleidigung, Verleumdung und Üble Nachrede im Internet ...

Rufmord im Internet ist mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden, dem viele Firmen machtlos gegenüberstehen. Wird ihr Ansehen durch üble Nachrede geschädigt, fällt dies nicht selten auf die Mitarbeiter zurück. Doch wann ist überhaupt von Rufmord im Internet die Rede und kann man dies als Unternehmer abwenden? Gilt in Deutschland nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung? Ja, doch auch dieses hat seine Grenzen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen Ihre Firma ergreifen kann, wenn eine andere Person zum Beispiel in Foren oder sozialen Netzwerken falsche oder gar beleidigende Ansichten über Ihr Unternehmen verbreitet. 

FOLGENSCHWERE SCHÄDEN DURCH RUFMORD IM INTERNET 

Rufmord im Internet ist längst keine Seltenheit mehr. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden durch beleidigende Aussagen oder negative Kommentare tagein, tagaus mit nur wenigen Klicks im digitalen Raum diffamiert. Durch die zunehmende Anonymität im Internet nutzen zahlreiche User immer häufiger die Chance, sich an Firmen oder Dienstleistern zu „rächen“, indem Sie niederschmetternde Behauptungen oder Erfahrungen öffentlich preisgeben. Andere Internetnutzer fühlen sich davon möglicherweise ermutigt und ziehen mit. 

Die Folge ist ein regelrechter Shitstorm, der bis in den Ruin führen kann.

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